Grundpflege/Körperpflege als Sachleistung nach SGB XI § 36 wie z.B.:
Hauswirtschaftliche Hilfe z.B.:
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege durch uns , für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Behandlungspflege / Häusliche Krankenpflege
sind verordnungsfähige Maßnahmen, sogenannte Krankenkassenleistungen, welche durch die jeweiligen Krankenkassen übernommen werden, wie z.B.:
und Vieles mehr...
Auch die Grundpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden.
Wir sind für Sie da - sicher und zuverlässig